„TÜV“ für Pflanzenschutzmittel
Makellos und aromatisch – so sollen Obst und Gemüse sein. Um Pflanzen und Früchte auf Feld und Acker vor Schaderregern und Krankheiten zu schützen, nutzen Landwirte Pflanzenschutzmittel. Je nach Bodenbeschaffenheit, Wetterverhältnissen, Pflanzen- und Schädlingsart kommt dabei meist eine Kombination aus mechanischen Möglichkeiten bei der Bodenbearbeitung, biologischen Verfahren wie dem Einsatz von Schlupfwespen als Nützlingen und chemischen Pflanzenschutzmitteln wie Herbiziden, Insektiziden und Fungiziden zum Einsatz.
Letztere durchlaufen ein strenges Zulassungsverfahren, bevor sie auf den Markt gelangen. Verschiedene Institutionen stellen sicher, dass die Mittel unschädlich für Mensch und Tier und wirksam gegen Pflanzenkrankheiten, Schädlinge oder Unkräuter sind. Außerdem sollten sie bei richtiger Anwendung dem Naturhaushalt und Grundwasser nicht schaden. Nur kundige Landwirte dürfen Pflanzenschutzmittel ausbringen. Ein Sachkundenachsweis ist Pflicht. Dieser muss alle drei Jahre aufgefrischt werden.